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Erforderliche Dokumente für die Eheschließung in Dänemark

Erforderliche Dokumente für die Eheschließung in Dänemark

Hier bei Getting Married in Denmark, haben wir für Sie diesen umfassenden Leitfaden über die erforderlichen Dokumente für die Eheschließung in Dänemark zusammengestellt. 

Dies wird Ihnen dabei helfen, den gesamten Prozess zu verstehen und Fehler zu vermeiden, die Ihren Eheschliessungsantrag negativ beeinflussen könnten.

Dokumente, die beide Partner benötigen:

Das einzige Dokument, das für alle erforderlich ist

Dokumente, die Sie und Ihr Partner möglicherweise benötigen:

Falls einer oder beide Partner ein Visum für die Einreise nach Dänemark benötigen.

Wenn einer oder beide Partner von außerhalb des EU/Schengen-Raums kommen und in einem EU/Schengen-Land leben.

Wenn einer oder beide Partner schon einmal verheiratet waren.

Bei gemeinsamen Kindern ist ein entsprechender Nachweis erforderlich. 

Wenn einer oder beide Partner im Militärdienst sind, benötigen sie eine Heiratserlaubnis von ihrem befehlshabenden Offizier oder ihrem militärischen Vorgesetzten.

In den meisten Fällen ist die Vorlage der Geburtsurkunde nicht erforderlich.

In den meisten Fällen ist die Vorlage einer Ledigkeitsbescheinigung nicht erforderlich.

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Möchten Sie ganz genau wissen, welche Dokumente Sie und Ihr Partner benötigen, um in Dänemark zu heiraten? 

Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse an, und wir werden uns in Kürze mit einer Liste der erforderlichen Unterlagen bei Ihnen melden. 

Für alle, die sich etwas tiefgehender mit den oben genannten Anforderungen befassen möchten

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen von Paaren zu den erforderlichen Dokumenten für die Eheschließung in Dänemark sowie Hinweise, an wen Sie sich wenden können, wenn Sie weitere Hilfe oder Beratung benötigen.

Ja, das dürfen sie! Bereits seit den 60er Jahren kommen Menschen aus der ganzen Welt nach Dänemark, um zu heiraten, und inzwischen sind es bereits rund 20 000 ausländische Paare, die sich jedes Jahr in Dänemark das Ja-Wort geben.

Viele dieser Paare sind in multinationalen Beziehungen, die sich für ihren besonderen Tag für eine Reise nach Dänemark entscheiden, um die lästige Bürokratie in ihren Heimatländern zu umgehen.

Manche Paare suchen einfach nur einen Ort, wo sie diskret miteinander "durchbrennen" können, und wieder andere haben größere Feierlichkeiten in einem anderen Land geplant.

Dänemark heißt Menschen aus allen Nationen willkommen, und das finden wir absolut großartig!

Ja, mit einem Touristenvisum in Dänemark zu heiraten ist problemlos möglich.

Sie benötigen für eine Eheschließung in Dänemark weder die dänische Staatsbürgerschaft noch müssen Sie einen Wohnsitz in Dänemark haben.

Sie benötigen für eine Eheschließung in Dänemark weder die dänische Staatsbürgerschaft noch müssen Sie einen Wohnsitz in Dänemark haben.

Es besteht kein Problem, wenn Sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung haben oder Ihre visumfreien Tage nutzen. Solange Sie legal in das Land einreisen, können Sie auch in Dänemark heiraten.

Mehr über die verschiedenen Visaarten, mit denen Sie nach Dänemark einreisen und dort heiraten können, erfahren Sie weiter unten in diesem Artikel 

Sobald uns alle Unterlagen eines Paares vorliegen, bearbeiten wir Ihren Antrag sehr zügig und erhalten in der Regel innerhalb einer Woche Ihre Genehmigung. 

Zwar weisen wir unsere Paare darauf hin, dass es manchmal bis zu 4 Wochen dauern kann, je nachdem, wie ausgelastet die Agentur für Familienrecht zum Zeitpunkt des Antrags ist, aber zumeist geht es wesentlich schneller.

Das hängt ganz von Ihren Lebensumständen ab, welche Unterlagen Sie benötigen und wann und wo genau Sie heiraten möchten. Es hängt auch in hohem Maße davon ab, wie schnell Sie in der Lage sind, uns die erforderlichen Unterlagen in der vorgeschriebenen Form zukommen zu lassen.

Sobald wir Ihre Genehmigung erhalten haben, kümmern wir uns um die Reservierung Ihres Trautermins, was je nach Rathaus unterschiedlich lange dauert. 

Einige antworten sehr schnell, während andere für eine Antwort etwa eine Woche benötigen.

Wenn Sie es eilig haben, würden wir Ihnen ein Rathaus empfehlen, das schnell mit uns kommuniziert und auch genügend freie Termine hat.

Es ist einfacher, in Dänemark zu heiraten, weil der bürokratische Aufwand viel geringer ist als in vielen anderen Ländern.

Sie müssen nicht so viele Hürden überwinden oder so viel Papierkram einreichen, so dass der gesamte Prozess viel schneller abläuft.

Und wenn man erst einmal in Dänemark angekommen ist, ist es sehr unkompliziert und einfach, sich zurechtzufinden.

Dänemark verfügt über eine hervorragende Infrastruktur und ist ausländischen Besuchern gegenüber sehr aufgeschlossen. Die meisten Dänen sprechen auch Englisch.

Das Erlebnis in Dänemark zu heiraten ist von Anfang bis Ende wunderschön, insbesondere natürlich mit unserer Unterstützung!

Nr. 1 Welche Dokumente brauchen Sie, um in Dänemark zu heiraten?

Lassen Sie uns mit den Basics zum Heiraten in Dänemark beginnen.

Die Anforderungen können variieren, je nachdem, woher Sie kommen, wo Sie leben, wie Ihr Familienstand ist und ob Sie Kinder haben oder nicht.Aber in der Regel müssen alle Paare die folgenden Dokumente für beide Partner vorlegen:

  • Einen gültigen Reisepass oder EU-Personalausweis
  • Eine unterzeichnete Wahrheitserklärung ( diese wird Ihnen von uns zur Verfügung gestellt)
  • Eine unterzeichnete Vollmacht ( diese stellen wir ebenfalls zur Verfügung)

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation benötigen Sie möglicherweise auch eines oder mehrere der folgenden Dokumente, um die Voraussetzungen für eine Heirat in Dänemark zu erfüllen:

  • Ein Visum 
  • Eine Aufenthaltserlaubnis
  • Ein rechtskräftiges Scheidungsurteil, eine Scheidungsurkunde oder eine Sterbeurkunde, wenn einer oder beide Partner bereits verheiratet waren
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes/Ihrer Kinder im Original, wenn Sie gemeinsame Kinder haben
  • Erlaubnis zur Eheschließung von Ihrem befehlshabenden Offizier ODER Ihrem militärischen Vorgesetzten, wenn einer oder beide Partner im Militärdienst sind

  • Nachweis einer gemeinsamen Adresse, wenn Sie zusammenleben

  • Eine unterzeichnete Erklärung gemäß § 11b des dänischen Ehegesetzes über den Ehegattennachzug, wenn einer oder beide Partner in Dänemark leben oder einer von ihnen die dänische Staatsangehörigkeit besitzt

Weitere Faktoren, die hinsichtlich der für eine Heirat in Dänemark erforderlichen Dokumente zu beachten sind

Wie Sie aus der Liste oben entnehmen können, sind die erforderlichen Dokumente für eine Eheschließung in Dänemark nicht so umfangreich oder komplex wie in vielen anderen Ländern!

Dennoch gibt es, wie bei allen Dingen, die mit juristischen Formalitäten zu tun haben, eine Reihe von zusätzlichen Überlegungen, die Sie berücksichtigen sollten.

Unter Umständen müssen Sie Ihre ursprünglichen Dokumente übersetzen lassen, bestimmte Dokumente legalisieren lassen und die Gültigkeitsdauer Ihres "Prøvelsesattest" oder "Ehefähigkeitszeugnisses" prüfen, d. h. die Gültigkeitsdauer, während der Sie in Dänemark heiraten dürfen.

Darauf werden wir in Teil 5 näher eingehen.

Nr. 2 Unterlagen, die jeder benötigt

In diesem Abschnitt werden wir diese erforderlichen Dokumente im Detail erläutern. Los geht's.

Ein gültiger Reisepass

Wenn Sie nach Dänemark einreisen oder sich dort aufhalten und hier heiraten möchten, benötigen Sie und Ihr Partner einen gültigen Reisepass oder - wenn Sie aus einem EU-/Schengen-Land kommen (mit Ausnahme Irlands) - einen EU-Ausweis.

Zu den für die Eheschließung in Dänemark erforderlichen Dokumenten gehören auch Ihre Reisepässe:

  • mindestens zwei leere Seiten für Visa/Stempel
  • Wurde innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt
  • Noch mindestens drei Monate über die Dauer Ihres Aufenthalts in Dänemark hinaus gültig sein*.

*Wenn Ihr Reisepass noch weniger als vier Monate gültig ist, wird die Dauer des Ehefähigkeitszeugnisses (Prøvelsesattest), d. h. die Frist, die Ihnen für die Eheschließung in Dänemark gewährt wird, entsprechend befristet.

Eine unterzeichnete Wahrheitserklärung (GMiD stellt Ihnen eine Kopie zur Verfügung)

Die Wahrheitserklärung ist ein juristisches Dokument, das Sie und Ihr Partner unterschreiben müssen. Es handelt sich um ein Standard-PDF-Formular, das von der dänische Agentur für Familienrecht, , kurz AFL, bereitgestellt wird.

Bei GMiD stellen wir Ihnen dieses Formular zur Verfügung und helfen Ihnen beim Ausfüllen und Unterschreiben.

Mit der Unterzeichnung der Wahrheitserklärung geben Sie eine rechtsverbindliche Erklärung ab, dass alle von Ihnen in Ihrem Heiratsantrag gemachten Angaben wahrheitsgemäß und korrekt sind und dass Ihre Belege echt sind.

Es ist sehr wichtig, dass Sie in dieser Hinsicht so ehrlich wie möglich sind, denn Lügen oder gefälschte Dokumente sind strafbar und können zu einer Geldstrafe oder sogar zu einer Gefängnisstrafe führen.

Eine unterzeichnete Vollmacht (GMiD stellt Ihnen eine Kopie zur Verfügung)

Eine unterzeichnete Vollmacht berechtigt uns hier bei GMiD, Ihnen bei Ihrem Heiratsantrag zu helfen und in Ihrem Namen und mit Ihrer Erlaubnis zu sprechen und zu handeln.

Wir benötigen dieses Dokument, damit wir Ihren Heiratsantrag einreichen, uns über den Stand Ihres Antrags auf dem Laufenden halten und in Ihrem Namen mit der dänischen Agentur für Familienrecht in Kontakt treten und den Austausch mit ihr abwickeln können.

Benötigt man ein Visum um in Dänemark zu heiraten?

Welche Art von Visum brauchen Sie, um in Dänemark zu heiraten?

Es gibt viele verschiedene Antworten auf diese Frage, und manche Besucher brauchen überhaupt kein Visum!

Aber Sie brauchen möglicherweise ein gültiges Visum, um in Dänemark zu heiraten.

Wenn Sie ein Visum benötigen, gibt es eine Reihe von verschiedenen Möglichkeiten.

In diesem Abschnitt gehen wir auf die verschiedenen Visumstypen ein, die für die Eheschließung in Dänemark verwendet werden können, sowie auf Informationen zu Ausnahmen und beantworten einige andere häufig gestellte Fragen zu den dänischen Visumanforderungen.

 

Heiraten in Dänemark mit einem Schengen C Visum

Ist es möglich, in Dänemark mit einem C-Visum, auch bekannt als Touristenvisum das im Schengen-Raum gültig ist, zu heiraten?

Ja, vorausgesetzt, das Visum ist am Tag Ihrer Hochzeit gültig, Sie haben die zulässige Aufenthaltsdauer nicht überschritten und eine Reise nach Dänemark ist nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

Heiraten in Dänemark mit einem Schengen-D-Visum

Ist es möglich, in Dänemark mit einem D-Visum zu heiraten, das von einem der Schengen-Staaten ausgestellt wurde?

Auch hier gilt: Solange das Visum am Tag Ihrer Hochzeit gültig ist, erfüllen Sie die 90/180-Regel, und eine Reise nach Dänemark ist nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Heiraten in Dänemark, wenn Sie von der Visumpflicht befreit sind

Nicht jeder, der nach Dänemark kommt, unterliegt der dänischen Visumspflicht; 

Besucher aus einigen Ländern benötigen für die Einreise nach Dänemark überhaupt kein Visum; diese Personen gelten in Dänemark als visumbefreit.

Kann man in Dänemark heiraten, wenn man von der Visumpflicht befreit ist? Ja, solange Sie Ihre zulässige Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum nicht überschritten haben.

Die meisten Besucher, die von der Visumspflicht befreit sind, dürfen sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht länger als 90 Tage in Dänemark aufhalten; dies ist jedoch je nach Herkunftsland unterschiedlich.

Über den obigen Link können Sie selbst prüfen, ob Sie ein Visum benötigen oder ob Sie von der Visumpflicht befreit sind und stattdessen Ihre 90 visumfreien Tage als Tourist nutzen können.

Was Sie über Einreise- und Ausreisestempel und das Heiraten in Dänemark wissen müssen

Die Stempel in Ihrem Reisepass sind wichtig, denn sie beweisen, dass Sie Ihre zulässige Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum nicht überschritten haben - oder sie zeigen, dass Sie genau das getan haben! 

Sie werden alle Stempel in Ihrem Reisepass vorzeigen müssen (und gegebenenfalls auch Ihr Schengen-Visum oder Ihre Aufenthaltsgenehmigung, die von einem der Schengen-Länder ausgestellt wurde), um zu beweisen, dass Sie Ihre zulässige Aufenthaltsdauer nicht überschritten haben. In manchen Fällen kann es auch erforderlich sein, einen früheren Reisepass und/oder eine frühere Aufenthaltsgenehmigung vorzulegen.

Was ist, wenn ich einen Overstay-Vermerk in meinem Reisepass habe?

Ist es möglich, in Dänemark zu heiraten, wenn Sie Ihre zulässige Aufenthaltsdauer überschritten haben und dies in Ihrem Reisepass und/oder Visum vermerkt ist? Nun ja, tatsächlich kann dies ein Problem darstellen.

Die Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer, auch wenn sie schon länger zurückliegt, kann Ihre Chancen auf eine Genehmigung Ihres Antrags auf Eheschließung in Dänemark stark beeinträchtigen.

Das bedeutet nicht, dass es unmöglich ist, aber es wird die Sache definitiv erschweren und kann dazu führen, dass Ihr Antrag abgelehnt wird.

Um es kurz zu machen: Sie werden nachweisen müssen, dass die Überschreitung der Aufenthaltsdauer entweder gerechtfertigt war oder mit der Zahlung einer Geldstrafe abgegolten wurde.

Um es kurz zu machen: Sie werden nachweisen müssen, dass die Überschreitung der Aufenthaltsdauer entweder gerechtfertigt war oder mit der Zahlung einer Geldstrafe abgegolten wurde.

Nr. 4 Weitere Unterlagen, die Sie eventuell benötigen werden

Manche Paare werden gebeten, zusätzliche Dokumente vorzulegen, um in Dänemark zu heiraten. 

Die Anforderungen können variieren, und wir sind da um Sie zu unterstützen und Sie entsprechend Ihrer persönlichen Umstände beraten.

Hier finden Sie einige Hinweise zu den zusätzlichen Dokumenten, die für die Eheschließung in Dänemark erforderlich sind und um die Sie möglicherweise gebeten werden.

Eine Aufenthaltserlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Aufenthaltstitel ist ein Dokument, das es Ihnen erlaubt, sich in einem anderen Land als Ihrem Heimatland länger aufzuhalten, als Ihnen dies als Kurzzeitbesucher gestattet wäre.

Das ausstellende Land kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilen oder aber ein festes Enddatum festlegen.

Dabei kann es sich um eine Aufenthaltsgenehmigung für Dänemark selbst oder für ein anderes EU-/Schengen- Land handeln, aus dem die Einwohner ebenfalls nach Dänemark einreisen dürfen.

Wenn Sie beispielsweise eine Aufenthaltsgenehmigung aus einem anderen EU-Land haben, könnte diese als eines der erforderlichen Dokumente für die Eheschließung in Dänemark dienen, auch wenn die Aufenthaltsgenehmigung nicht für Dänemark selbst gilt.

Ein rechtskräftiges Scheidungsurteil, eine Scheidungsurkunde oder eine Sterbeurkunde

Wenn Sie oder Ihr Partner schon einmal verheiratet waren, muss diese frühere Ehe rechtlich beendet sein, bevor Sie in Dänemark heiraten können.

Das bedeutet, dass Sie entweder ein rechtskräftiges Scheidungsurteil (oder eine Scheidungsurkunde) oder eine Sterbeurkunde vorlegen müssen, um zu beweisen, dass die frühere Ehe beendet ist und Sie somit erneut heiraten können.

Es ist sehr wichtig, hier korrekt vorzugehen, denn wenn Sie nicht in der Lage sind, ein rechtskräftiges Scheidungsurteil (oder eine Scheidungsurkunde) oder eine Sterbeurkunde vorzulegen, kann dies dazu führen, dass Sie überhaupt nicht heiraten können! 

Wir haben bereits eine ganze Reihe von Problemen mit Sterbe- und Scheidungsurkunden aus der ganzen Welt bearbeitet und behoben, und wir werden Ihnen helfen, gleich beim ersten Anlauf alles richtig zu machen.

Wer benötigt ein Scheidungsurteil oder eine Sterbeurkunde, um in Dänemark zu heiraten?

Wenn einer der/oder beide Partner schon einmal rechtmäßig verheiratet waren

  • Wenn Sie oder Ihr Partner schon einmal rechtmäßig verheiratet waren - egal in welchem Land -, müssen Sie ein rechtskräftiges Scheidungsurteil oder eine Sterbeurkunde vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Ehe durch Scheidung oder Tod aufgelöst worden ist.
  • Wenn Sie oder Ihr Partner bereits mehrmals verheiratet und geschieden oder verwitwet waren, müssen Sie nur die Scheidungspapiere oder die Sterbeurkunde der letzten Ehe vorlegen, nicht auch die der vorherigen Ehe(n).

Wenn Sie und/oder Ihr Partner in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt haben

  • Wenn Sie oder Ihr Partner zuvor mit jemand anderem in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt haben, müssen Sie ein Auflösungsurteil oder eine Bescheinigung oder eine Sterbeurkunde für die eingetragene Partnerschaft vorlegen, um in Dänemark heiraten zu können.

  • Wenn Sie und Ihr Partner gegenwärtig in einer eingetragenen Partnerschaft leben, so ist es leider notwendig, die Verbindung formell aufzulösen und dies durch entsprechende Papiere zu belegen, bevor Sie in Dänemark heiraten können. get the paperwork to prove this before you can get married in Denmark!

 

In Dänemark ist es nicht möglich, eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine gesetzliche Ehe umzuwandeln oder "hochzustufen".

Wenn Sie und/oder Ihr Partner zuvor in einer religiösen, aber nicht rechtsgültigen Ehe gelebt haben

  • Wenn Sie oder Ihr Partner zuvor mit einer anderen Person eine Ehe eingegangen sind, die von Ihrer Religion, aber nicht rechtlich anerkannt ist, müssen Sie keine Sterbe- oder Scheidungsurkunde vorlegen, um in Dänemark zu heiraten.
  • Wenn Sie und Ihr Partner eine Ehe eingegangen sind, die von Ihrer Religion, aber nicht vor dem Gesetz anerkannt wird, ist es glücklicherweise nicht notwendig, den Bund formell aufzulösen, um nach dänischem Recht zu heiraten!

Definitionen der Fachbegriffe im Zusammenhang mit einer früheren Ehe

Wie bereits erwähnt, damit die Eheschließung in Dänemark problemlos verläuft, ist es äußerst wichtig, dieScheidungspapiere oder eine Sterbeurkunde zu erhalten.

Die drei gängigsten Varianten, sich von einem früheren Ehepartner zu trennen, werden zwar oft als gleichwertig angesehen, werden aber juristisch sehr unterschiedlich bewertet.

Hier finden Sie eine verständliche Erklärung für jede dieser Varianten:

Scheidung:

Eine Scheidung ist die rechtlich anerkannte und endgültige Beendigung einer Ehe zwischen zwei Partnern.

Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, steht es beiden ehemaligen Partnern frei, erneut zu heiraten.

Annullierung:

Annullierungen sind eher unüblich. Aus rechtlicher Sicht bedeutet eine Annullierung, dass eine Ehe annulliert oder für ungültig erklärt wird, so als hätte die Ehe nie wirklich stattgefunden.

Annullierungen sind ebenfalls rechtlich anerkannt und können in Ausnahmefällen anstelle einer Scheidung ausgesprochen werden, z. B. wenn einer der Partner bereits rechtmäßig mit einem anderen verheiratet war oder bei der Eheschließung falsche Angaben gemacht hat, um sich beispielsweise die Staatsbürgerschaft zu erschleichen.

Wenn Sie verheiratet waren und die Ehe rechtskräftig annulliert wurde, können Sie wieder heiraten.

Trennung:

Eine Trennung ist nicht dasselbe wie eine Scheidung oder Annullierung, denn während einer Trennung sind die beiden Partner vor dem Gesetz immer noch miteinander verheiratet und können daher nicht erneut heiraten.

Eine Trennung kann Teil des Scheidungsverfahrens sein und kann dauerhaft oder vorübergehend sein. Wenn Sie und Ihr früherer Partner jedoch nur getrennt, aber nicht geschieden sind oder Ihre Ehe nicht annulliert wurde, dann können Sie zu diesem Zeitpunkt nicht wieder heiraten.

Was ist eine Sterbeurkunde?

Eine Sterbeurkunde ist ein Dokument, das von den Behörden nach dem Tod einer Person ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis dafür, dass das Gesetz den Tod dieser Person anerkennt.

Wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes rechtmäßig mit der Person verheiratet waren, dient die Sterbeurkunde als Nachweis dafür, dass Sie nicht mehr rechtmäßig verheiratet sind und zu gegebener Zeit wieder heiraten können. 

Hinweis: In der Sterbeurkunde muss der andere Partner als der damalige Ehemann oder die damalige Ehefrau aufgeführt sein. Manche Sterbeurkunden enthalten diese Angaben nicht. In diesem Fall ist neben der Sterbeurkunde auch eine Kopie der Heiratsurkunde der früheren Ehe erforderlich. 

Muss eine Sterbeurkunde oder eine Scheidungsurkunde vor der Einreichung verifiziert oder beglaubigt werden?

Wenn Sie eine Sterbeurkunde oder eine Scheidungsurkunde als Teil der Voraussetzungen für die Eheschließung in Dänemark vorlegen müssen, kann es sein, dass Sie die Urkunde zunächst legalisieren lassen müssen.

Wir werden später noch ausführlicher darauf eingehen, was das bedeutet.

Wenn die Scheidungsurkunde oder die Sterbeurkunde jedoch in den USA, Kanada, Australien oder einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, kann sie so verwendet werden, wie sie ist.

Wenn Sie dem Militär angehören, benötigen Sie möglicherweise die Erlaubnis Ihres befehlshabenden Offiziers, um zu heiraten.

Wenn Sie, Ihr Partner oder beide dem Militär angehören und in einem Schengen-Land stationiert sind, benötigen Sie entweder die Erlaubnis Ihres befehlshabenden Offiziers oder eines militärischen Vorgesetzen, bevor Sie in Dänemark heiraten können!

Wenn Sie ein Zivilist sind, der für das Militär in einem Schengen-Land arbeitet, müssen Sie in diesem Fall Ihren SOFA-Stempel vorlegen. 

Dieser wird benötigt, um den legalen Aufenthalt innerhalb des Schengen-Raums nachzuweisen, ohne dass ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich ist. 

Eine Geburtsurkunde im Original

Eine Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das die Geburt eines Kindes nachweist und dokumentiert, und es ist ein Dokument, das auch Erwachsene gelegentlich vorlegen müssen, um ihre Identität oder ihren Geburtsort und ihr Geburtsdatum nachzuweisen.

Die meisten Menschen müssen ihre eigene Geburtsurkunde jedoch nicht vorlegen, um in Dänemark zu heiraten.

Wenn Sie jedoch gemeinsame Kinder haben, müssen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder Ihrer Kinder als eines der erforderlichen Dokumente für die Eheschließung in Dänemark vorlegen.

Wenn in der Geburtsurkunde der Vater nicht aufgeführt ist, können zusätzliche Informationen zum Nachweis der Vaterschaft wie eine Vaterschaftsanerkennung, ein DNA-Test usw. akzeptiert werden.

Eine Ledigkeitsbescheinigung

Die dänische Agentur für Familienrecht verlangt normalerweise keine Ledigkeitsbescheinigung, bevor sie Sie in Dänemark heiraten lässt. Sie kann jedoch manchmal eine Ledigkeitsbescheinigung, wenn dies in Verbindung mit Ihren Scheidungspapieren erforderlich ist, um nachzuweisen, dass die Scheidung rechtskräftig ist.

Eine Ledigkeitsbescheinigung hat je nach Land, in dem sie ausgestellt wird, verschiedene Bezeichnungen: in Dänemark heißt sie "Civilstandsattest" (Ledigkeitsbescheinigung), im Vereinigten Königreich "Certificate of No Impediment" (Unbedenklichkeitsbescheinigung) und in Deutschland "Ledigkeitsbescheinigung".

Die Bescheinigung selbst bestätigt den zuständigen dänischen Behörden, dass der Inhaber alle Voraussetzungen für eine legale Eheschließung erfüllt, und sie ist ab dem Ausstellungsdatum vier Monate lang gültig.

Die Bescheinigung muss Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort, Ihre aktuelle Adresse, Ihre Staatsangehörigkeit und natürlich Ihren Familienstand enthalten!

Erklärung gemäß § 11b des dänischen Ehegesetzes über die Kenntnis der Vorschriften zum Ehegattennachzug nach dem dänischen Ausländergesetz

Das Dokument, das sich am kompliziertesten anhört und das Sie zum Heiraten in Dänemark benötigen, haben wir bis zum Schluss aufgehoben. Allerdings ist es gar nicht so kompliziert, wie es klingt.

Es handelt sich lediglich um eine Erklärung, die Sie lesen und unterschreiben müssen und in der Sie bestätigen, dass Sie die dänischen Vorschriften zur Familienzusammenführung kennen. Diese Erklärung wird als 11b-Erklärung bezeichnet.

Wenn nur Sie oder Ihr Partner (aber nicht beide) einen ständigen Wohnsitz in Dänemark haben oder die dänische Staatsbürgerschaft besitzen und der andere Partner ebenfalls kein EU-Bürger ist, müssen Sie diese Erklärung abgeben; ansonsten ist dieses Dokument nicht erforderlich.

Nr. 5 Was es sonst noch zu beachten gilt

So, nun haben Sie also alle erforderlichen Unterlagen beisammen; Sie brauchen sie nur noch mit Ihrer Bewerbung abzuschicken, richtig? Falsch!

Sie haben es fast geschafft, aber es gibt noch ein paar weitere Punkte, die Sie beachten müssen, damit Ihr Antrag ohne Komplikationen bearbeitet wird und Sie ohne Probleme in Dänemark heiraten können.

Diese sind:

  • Übersetzung Ihrer Dokumente.
  • Legalisation Ihrer Dokumente.
  • Die Formatierung Ihrer Dokumente.
  • Die Gültigkeitsdauer Ihrer Ledigkeitsbescheinigung.

 

In einigen Fällen können zusätzliche Nachweise angefordert werden, z. B. wenn Genehmigungen an Familienangehörige von EU-Bürgern gebunden sind oder wenn Einreise-/Ausreisestempel in Ihrem Reisepass fehlen usw.

Übersetzung der für die Eheschließung in Dänemark erforderlichen Dokumente

Leider können Sie Ihre Dokumente nicht grundsätzlich in der Originalsprache einreichen. Je nachdem, welche Sprache ursprünglich verwendet wurde, müssen Sie sie möglicherweise zunächst professionell übersetzen lassen.

Die dänische Regierung akzeptiert Dokumente, die in den folgenden Sprachen verfasst sind:

  • Dänisch
  • Englisch
  • Deutsch
  • Skandinavische Sprachen

 

Wenn Ihre Dokumente also in einer dieser Sprachen abgefasst sind, ist eine Übersetzung für Sie nicht erforderlich.

Wenn Ihre Dokumente jedoch in einer anderen Sprache abgefasst sind, müssen Sie sie professionell in eine dieser drei Sprachen übersetzen lassen, bevor sie eingereicht werden können.

In der Zwischenzeit könnten zeitkritische Dokumente, die eine bestimmte Gültigkeitsdauer haben, in Verzug geraten, was Sie unbedingt vermeiden sollten.

Getting Married in Denmark ist mit der Erfüllung der Anforderungen an die Übersetzung von Dokumenten bestens vertraut.

Legalisation von Dokumenten

Die Legalisation von Dokumenten - in einigen Ländern auch als Beglaubigung oder Notarisierung bekannt - ist ein Verfahren, mit dem bestätigt und überprüft wird, dass ein wichtiges Dokument legal und echt ist, damit es ordnungsgemäß anerkannt und für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann.

Einige der für die Eheschließung in Dänemark erforderlichen Dokumente, die von einem anderen Land ausgestellt wurden, müssen unter Umständen legalisiert werden, bevor sie zur Unterstützung Ihres Heiratsantrags vorgelegt werden können.

Einer der häufigsten - und dennoch leicht zu vermeidenden - Gründe für die Verzögerung oder Ablehnung von Anträgen auf Eheschließung in Dänemark sind fehlende Beglaubigungen.

Welche Dokumente müssen für eine Eheschließung in Dänemark legalisiert werden?

In der Regel müssen Sterbeurkunden, rechtskräftige Scheidungsurteile und Scheidungsurkunden legalisiert werden, wobei dies davon abhängt, wo sie ursprünglich ausgestellt wurden.

Manchmal verlangt die dänische Agentur für Familienrecht, dass auch andere Dokumente legalisiert werden, aber das kommt eher selten vor.

Legalisationen mit Apostille für Personen aus Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens

Handelt es sich bei dem Land, in dem Ihr Dokument ausgestellt wurde, um ein Mitgliedsland des Haager Übereinkommens, werden Sie möglicherweise um eine Legalisation mittels einer Apostille gebeten.

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine universelle Beglaubigung, die in allen Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens verwendet werden kann, um die Gültigkeit eines Dokuments zu überprüfen, ohne dass ein zusätzliches Beglaubigungsverfahren erforderlich ist.

Legalisationen für Personen aus Ländern, die nicht dem Haager Übereinkommen angehören

Wenn das Land, das Ihre Dokumente ausgestellt hat, nicht dem Haager Übereinkommen angehört, müssen Sie ein etwas anderes Verfahren durchlaufen, um Ihre Dokumente im Rahmen Ihres Antrags auf Heirat in Dänemark zu legalisieren.

Was genau dafür erforderlich ist, kann variieren, aber Getting Married in Denmark hat viel Erfahrung mit der Legalisierung von Dokumenten aus der ganzen Welt und kann Sie von Anfang bis Ende durch das Verfahren begleiten.

Die Formatierung Ihrer Dokumente

Höchstwahrscheinlich liegen die meisten oder alle Ihre Dokumente in Papierform vor, und man könnte meinen, dass die dänische Agentur für Familienrecht sie in diesem Originalformat erhalten möchte; dem ist jedoch nicht so!

Alle Dokumente, die für eine Eheschließung in Dänemark erforderlich sind, müssen in digitaler Form eingereicht werden, entweder im PDF- oder Bildformat. Es ist nicht möglich, die Dokumente in Papierform per Post zu schicken oder einzureichen.

Dies ist ein weiterer Stolperstein für viele Menschen, die mit den genauen Anforderungen für eine Eheschließung in Dänemark nicht vertraut sind, und kann zu langen Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrags führen.

Alle unsere Dienstleistungen umfassen die Zusammenstellung Ihrer Dokumente im richtigen Format, um die Anforderungen der dänischen Agentur für Familienrecht zu erfüllen.

Zeitgebundenes Dokument: Der Prøvelsesattest oder das Ehefähigkeitszeugnis

Das Ehefähigkeitszeugnis - oder Prøvelsesattest, wie es die dänische Agentur für Familienrecht nennt - ist nicht dasselbe wie eine Ledigkeitsbescheinigung. Das ist sehr wichtig zu wissen, damit Sie die beiden nicht verwechseln!

Um sicherzustellen, dass wir selbst keine Verwirrung stiften, verwenden wir in diesem Abschnitt sicherheitshalber die dänische Bezeichnung Prøvelsesattest für das betreffende Dokument.

Das Prøvelsesattest oder Prøvelsesattesten ist ein Dokument, das von der dänischen Agentur für Familienrecht ausgestellt wird, sobald Sie und Ihr Partner die Genehmigung für Ihren Antrag auf Eheschließung in Dänemark erhalten haben.

Das Prøvelsesattesten ist maximal vier Monate nach seiner Ausstellung gültig und wird dann direkt an das Rathaus geschickt, in dem Sie heiraten möchten.

Nach Ablauf dieser vier Monate (in manchen Fällen auch kürzer) verfällt die Bescheinigung, und Sie können nicht mehr in Dänemark heiraten. Sie können die ursprüngliche Bescheinigung auch nicht über den Zeitraum von vier Monaten hinaus verlängern; Sie müssten einen neuen Antrag stellen (und die Antragsgebühr erneut bezahlen), um eine neue Bescheinigung zu erhalten.

Wo erhält man Unterstützung bei der Eheschließung in Dänemark?

Wenn Sie sich die Zeit genommen haben, sich über die für eine Heirat in Dänemark erforderlichen Dokumente und die anderen Überlegungen, die Sie anstellen müssen, zu informieren, ist es verständlich, dass Sie sich vielleicht ein wenig überfordert fühlen!

Die Anforderungen für eine Eheschließung in Dänemark sind jedoch viel lockerer als in den meisten anderen Ländern, und Dänemark ist nach wie vor einer der schnellsten und einfachsten Orte für internationale und multinationale Paare, um ohne Probleme legal zu heiraten.

Getting Married in Denmark kann Ihnen dabei helfen; lesen Sie einfach unsere Bewertungen und Erfahrungsberichte anderer Paare!!

Der Versuch, in anderen Ländern zu heiraten, wenn Sie oder Ihr Partner nicht die dortige Staatsangehörigkeit besitzen, kann sehr verwirrend sein und ist ohne die Unterstützung teurer Anwälte kaum zu bewerkstelligen.

Solche Anwälte verlangen in der Regel hohe Gebühren und brauchen oft sehr viel Zeit - die sie in Rechnung stellen -, um Sie ans Ziel zu bringen, wenn sie es überhaupt schaffen.

Einer der Hauptgründe, warum Dänemark ein so beliebtes Ziel für internationale und multinationale Paare ist, um zu heiraten, ist die Tatsache, dass kostengünstige und leicht zugängliche Dienstleistungen wie die von Getting Marry in Denmark zur Verfügung stehen, um den gesamten Prozess zu unterstützen.

Letztlich können wir Ihnen sogar Geld sparen, indem wir dafür sorgen, dass Sie die Dinge gleich beim ersten Mal richtig machen und nicht unter den finanziellen (und emotionalen) Auswirkungen vermeidbarer Verzögerungen oder Antragsablehnungen leiden müssen.

Wir sind keine Anwälte mit Penthouse-Büros und teuren Anzügen; wir sind einfach engagierte, sehr erfahrene Fachleute mit einer nachweislichen Erfolgsbilanz von über 5.500 erfolgreichen Heiratsanträgen, die mit unserer Unterstützung und Beratung gestellt wurden.

Unser Ziel ist es, einen ausgezeichneten Kundenservice mit einer persönlichen Note zu bieten und sicherzustellen, dass Ihre Pläne, in Dänemark zu heiraten, ohne Stress, Verzögerungen oder andere vermeidbare Probleme umgesetzt werden.

Wenn Sie Fragen zu den erforderlichen Dokumenten für die Eheschließung in Dänemark haben oder wenn Sie bereit sind, Ihren Antrag mit der Unterstützung erfahrener Fachleute zu stellen, kontaktieren Sie Getting Married in Denmark jetzt, um noch heute zu beginnen..

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